Der Gesetzgeber schreibt im Privat PKW bis 3,5 Tonnen einen KFZ-Verbandkassen, Warndreieck und eine Warnblinkanlage vor. Unserer Meinung ist dies an Erste Hilfe material viel zu wenig. In unseren Privat Fahrzeugen haben wir 3-6 Faltleitkegel (Verkehrsleitkegel zum zusammen falten), 2 Warndreiecke, 2KG ABC-Feuerlöscher und eine Gelbe Rundumkennleuchte so wie Erweitertes Erste-Hilfe Material.

Wir empfehlen aber noch längst nicht alles was wir in underen Privat Fahrzeugen verlastet haben. Unserer Meinung nach sollte jedes Fahrzeug mindestens eine vom Bordnetz unabhängige Warnlampe, 2 Warndreiecke, so viele Warnwesten wie Sitzplätze im Auto vorhanden und einen Feuerlöscher (min. 1KG) bzw Feuerlöschdecke an Bord haben. 

Warum 2 Warndreiecke?
Meistens passieren Unfälle so das vor dem Unfall aus beiden fahrtrichtungen vor dem Unfall gewarnt werden sollte. dazu braucht man 2 Warndreiecke.

Warum Feuerlöscher?
Mit einem Feuerlöscher kann man einen Entstehungsbrand recht einfach löschen. So das man mehr zeit hat Personen aus einem brennenden PKW zu befreien. Einen Feuerlöscher darf nicht zum löschen von Personen eingesetzt werden. Da sollte besser eine Feuerlöschdecke zum Einsatz kommen.

Rundumkennleuchte bzw Batterie betriebene Warnlampe
Im Handel gibt es verschiedene Rundumkennleuchten. Es gibt sie in gelb/orange, blau, grün und rot. Für Privat Personen sind nur die roten und grünen Kennleuchten interessant. Gelben/orangen und blau sind für die Hilfsdienste bzw. BOS-Kräfte reserviert. 

Faltleitkegel / Verkehrsleitkegel / Lübecker Hütchen
Die Kegel sind super geeignet um Spuren zu Sperren. Dies dürfen aber nur Autorisierte Personen. Autorisierte Personen sind z. B. Feuerwehrleute und Polizisten.