Es geht im Rettungsdienst der Spruch um " Ich stehe mit einem Bein im Gefängniss". Was ist da drann?

Rettungsdienst Personal wie auch Privatleute sind zur Hilfe verpflichtet. Wobei die Mitarbeiter im Rettungsdienst eine Garantenstellung haben. Wobei das vor dem Gesetz nur für die Höhe der Strafe relevant ist. 

Im § 323c StGB Steht

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
 
Beispiel 1: Ihr seit mit eurem Kleinkind unterwegs und ihr kommt bei einem Unfall vorbei. Auf der einen seite seit ihr zur Hilfe verpflichtet. Da ihr aber euer Kind nicht alleine Lassen dürft, könnt ihr nicht bei dem Unfall helfen. In dem Fall reicht es aus wenn ihr die Polizei bzw den Rettungsdienst unter den Notrufnummern 110 bzw. 112 anruft und den Mitteilt was ihr seht. 
 
Beispiel 2: Ihr habt einen Termin, Seit gut gekleidet und schon zu spät drann. Vor euch wird ein Fahrradfahrer angefahren und liegt blutend auf dem Boden. in dem Fall müsst ihr anhalten und Erste Hilfe leisten und die Rettungskette in gang bringen. Dies könnt ihr wieder über die o.g. Notruf Nummern machen.
 
In der Heutigen Zeit hat fast jeder Bürger ein Mobiltelefon dabei. Über dieses ist das Absetzen eines Notrufes an fast jedem Ort möglich.