Von eCall 1.0 zu eCall 2.0: Die Evolution des digitalen Rettungsankers
Seit seiner Einführung hat das automatische Notrufsystem eCall die Sicherheit auf europäischen Straßen revolutioniert. Doch die Technik bleibt nicht stehen. Während die erste Generation (eCall 1.0) den Grundstein legte, hebt die neue Generation, eCall 2.0 (auch Next Generation eCall), die Unfallhilfe auf ein völlig neues technologisches Level.
eCall 1.0: Der bewährte Standard (seit 2018)
Seit dem 31. März 2018 ist eCall 1.0 für alle neuen Pkw- und Transporter-Modelle in der EU verpflichtend.
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Die Technik: Das System nutzt die alten 2G- (GSM) oder 3G-Mobilfunknetze. Bei einem schweren Unfall (z. B. Auslösen der Airbags) wird automatisch eine Sprachverbindung zur Notrufzentrale 112 hergestellt.
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Die Daten: Es wird ein minimaler Datensatz (MSD – Minimum Set of Data) übertragen. Dieser enthält den Standort, den Zeitpunkt des Unfalls, die Fahrtrichtung und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
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Das Ziel: Die Zeit zwischen Unfall und Eintreffen der Rettungskräfte in ländlichen Gebieten um 50 % und in Städten um 40 % zu verkürzen.
eCall 2.0: Die Zukunft der Unfallhilfe (ab 2026)
Die Welt ist digitaler geworden, und die alten Mobilfunknetze werden schrittweise abgeschaltet. Hier setzt eCall 2.0 an. Es ist nicht nur ein Update, sondern eine technische Neuausrichtung.
Was ist neu bei eCall 2.0?
Der entscheidende Unterschied liegt im Wechsel auf 4G (LTE) und 5G. Das bringt handfeste Vorteile für die Rettung:
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Höhere Geschwindigkeit: Der Rufaufbau erfolgt über moderne IP-Netze deutlich schneller als über die alte Modem-Technik. Jede Sekunde zählt.
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Multimedia-Daten: eCall 2.0 kann deutlich mehr Informationen senden. Perspektivisch ist die Übertragung von Video-Streams oder Fotos möglich, damit die Leitstelle die Situation vor Ort visuell beurteilen kann.
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Detaillierte Fahrzeuginfos: Besonders für die Rettung von Elektroautos ist das wichtig. Das System kann Informationen zur Batterieart oder zu speziellen Gefahrenstellen am Fahrzeug übermitteln.
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Inklusion: Dank verbesserter Datenübertragung können auch Textnachrichten in Echtzeit gesendet werden, was die Kommunikation für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen massiv verbessert.
Der Zeitplan: Wann kommt die Umstellung?
Die Weichen für den Wechsel sind bereits gestellt. Für Autofahrer und Hersteller gelten folgende Fristen:
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Januar 2026: Alle neu typgenehmigten Fahrzeugmodelle in der EU müssen serienmäßig mit eCall 2.0 (NG eCall) ausgestattet sein.
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Januar 2027: Die Pflicht gilt für alle Neuzulassungen. Das bedeutet, dass ab diesem Datum kein Neuwagen mehr ohne die 4G/5G-Technik verkauft werden darf.